CVJM-Intranet
Infos zum Urheberrecht
Hinweise zum Umgang mit Fotos, Karten und Zitaten
sowie das Einbinden von Videos in Webauftritten (Framing)
In dem Dokument Datenschutz_Bilder.pdf findet ihr wichtige Informationen dazu.
Das Urheberrecht für Text und Ton
In Deutschland gibt es strenge Richtlinien, nach denen die Rechte der Texter und Komponisten von Liedern usw. geschützt werden. Das bedeutet, dass man für Kopien oder anderweitige Verwendung und öffentliche Aufführung von Texten und Liedern eine Gebühr zahlen muss, welche dann den Komponisten und Textern zufließt.
Aufführungsrechte (Tonrechte)
Dafür ist die GEMA für die „Tonrechte“ (Aufführungsrechte) zuständig. Die EKD hat mit der GEMA 2015 einen Vertrag ausgehandelt, der auch für CVJM-Vereine gültig ist. Konzerte (keine Gottesdienste) und wiederholte Feste / Veranstaltungen mit Musik müssen der GEMA gemeldet werden, ganz egal ob sie kostenfrei sind oder nicht. Dazu findet ihr hier Informationen, ein Meldeformular und die dazugehörigen Vertragsgrundlagen. Aus den Informationen sowie aus dem Meldeformular ist in vereinfachter Form ersichtlich, wann etwas gemeldet werden muss. Was unter I. des Meldeformulars steht, ist nicht meldepflichtig – also z.B. 1 Vereinsfest mit Musik. Aber schon ein zweites Fest muss gemeldet werden (siehe II. Meldeformular), auch wenn es nicht kostenpflichtig wird. Diese Meldung muss bis 10 Tage nach Veranstaltung bei der angegebenen Adresse per Post oder E-Mail abgegeben werden.
Alle Veranstaltungen, die zu III. des Meldeformulars zählen, sind kostenpflichtig und müssen 3 Tage vorher gemeldet werden! Im Kopf des Meldebogens ist auch eine Telefonnummer angegeben, wo man nachfragen kann.
Vervielfältigungsrechte (für Texte und Noten)
Seit dem 1.1.2010 gibt es für die „Vervielfältigungsrechte“ (zum Kopieren und projizieren) für alle CVJMs bei der CCLI-Lizenzagentur einen Rahmenvertrag. Der CVJM-Gesamtverband in Deutschland hat mit der CCLI spezielle Konditionen für CVJM-Vereine ausgehandelt. Dieser Vertrag besteht neben dem nachfolgend genannten Vertrag der EKD mit der VG-Musikedition.
VG-Musikedition
Seit dem 6. Oktober 2014 gibt es einen neuen Vertrag zwischen der EKD (Ev. Kirchen in Deutschland) und der VG-Musikedition, der neben dem Kopieren auch Beamer und Overhead beinhaltet und nicht nur für Gottesdienste, sondern für alle nichtkommerziellen Veranstaltungen (z. B. Gruppenarbeit) gilt. Die Lizenzgebühr ist durch eine pauschale Zahlung der EKD abgedeckt, d.h. es entsteht keine zusätzliche Gebühr. Zu beachten ist dabei, dass die VG-Musikedition nicht alle Lieder (!) abdeckt.
Desweiteren sind das Anlegen von Liedsammlungen (Liederordner oder -hefte) nur mit einem Umfang von max. 8 Seiten in der Lizenz der VG-Musikedition für die EKD inbegriffen!
Was deckt der Vertrag mit der CCLI ab?
Die CCL-Liedlizenz ermöglicht pauschal und auf einfachem Wege die legale Nutzung von Liedtexten und Noten innerhalb aller Vereinsaktivitäten für:
- das Anfertigen von Liedfolien;
- die Vervielfältigung von Liedblättern (beispielsweise in Programmheften oder anderen internen Publikationen);
- das Zusammenstellen eines eigenen Liederhefts bzw. das Anlegen von Liedsammlungen;
- das Fotokopieren aus Liederbüchern (Liedtexte und Notenbilder);
- das elektronische Erfassen und Speichern von Liedern auf einem Computer zum Projizieren mit einem Beamer.
Chor-Notensätze dürfen mit der Lizenz nicht vervielfältigt werden.
Liedlisten müssen nicht mehr geführt werden; dafür gibt es bei der CCLI das Computerprogramm „CopyReport“, welches eineLieddatenbank enthält. Dort können Liedmeldungen bequem per Mausklick erledigt werden. CopyReport ist für die Vereine kostenlos und ersetzt Liederlisten oder Papierduplikate zeitgemäß. Wenn Lieder in dieser Datenbank nicht vorhanden sind, können diese manuell eingetragen werden. Mehr Infos unter http://ccli.de/resources/copyreport.
Ein Highlight von CCLI ist die „SongSelect“-Datenbank. Dort kann man Liedtexte herunterladen, auch mit Noten! Die Nutzung von SongSelect ist allerdings nicht im Jahresbeitrag abgedeckt, sondern kostet zusätzlich je nach Nutzung 30 – 60 EUR. Ausführliche Informationen dazu hier.
Was kostet eine CCLI-Lizenz?
Der Jahresbeitrag für CVJM-Vereine wird nicht nach Teilnehmeranzahl, sondern nach eingetragenen Mitgliedern berechnet:
- CCL Liedlizenzen: 50% Nachlass auf die jeweils aktuellen Listenpreise
- CVLI Filmlizenzen 20% Nachlass auf die jeweils aktuellen Listenpreise
- Veranstaltungslizenzen CCL Liedlizenz: 50% Nachlass auf die jeweils aktuellen Listenpreise
SongSelect wird ausschließlich ohne Nachlässe angeboten.
Wie beantrage ich eine CCLI-Lizenz?
Auf der CCLI Webseite einfach oben rechts orangen Button anklicken, Daten eingeben und bei Denomination „CVJM“ auswählen (so werden automatisch die Rabatte berücksichtigt).
Die Informationslinks dieser Seite noch mal als Liste:
GEMA-Vertragsgrundlagen (Aufführen und Abspielen von Musik)
Info-PDF zu CCLI (Rechte für Kopieren und Beamen)